21 Auseinandersetzungen mit dem Beschuldigten (vgl. nachfolgende Ausführungen). Dies hätte sie kaum getan, wäre es ihr nur darum gegangen, den Beschuldigten ins Gefängnis zu bringen. Zudem war der Loyalitätskonflikt bei C.________ während der oberinstanzlichen Befragung für die Kammermitglieder immer wieder spürbar. Es fiel ihr offenkundig schwer, gegen den Beschuldigten auszusagen. Nach dem Gesagten steht für die Kammer fest, dass C.________ ihre Kinder nicht manipulierte, damit sie fälschlicherweise gegen ihren Vater aussagten. Dagegen sprechen auch die glaubhaften Aussagen von D.________, E._____