925, Z. 37 f.). Dennoch sei es schwierig für sie, mit dem Beschuldigten zusammenzuleben, weil er ihr die Schuld an allem gebe (pag. 708, Z. 35 ff.; pag. 710, Z. 9 ff.; pag. 710, Z. 26). C.________ schwächte ihre Aussagen mit zunehmender Dauer des Verfahrens ferner ab und gab sich teilweise selbst die Schuld an den