__ gewesen wäre, den Beschuldigten loszuwerden. Vielmehr ist es geradezu opfertypisch, sich nicht umgehend, sondern erst nach reiflicher Überlegung an die Polizei zu wenden. Den Aussagen von C.________ und deren Kindern ist im Weiteren zu entnehmen, dass diese den Beschuldigten nicht leichtfertig belasten. D.________ führte immer wieder aus, sie wolle nicht, dass ihr Vater einfach weggesperrt werde. Sie glaube, er sei psychisch krank (pag. 186, Z. 21 f.; pag. 205, Z. 261) und brauche Hilfe (pag. 206, Z. 312 ff.; pag. 719, Z. 3 ff.). Sie gab offen zu Protokoll, sie wolle einfach nur, dass der Beschuldigte weg von ihrer Familie sei und sie in Ruhe lasse (pag. 195, Z. 197 ff.).