__ erfolgte. Allerdings bestätigte selbst L.________, die in ihrer Einvernahme vom 4.9.2014 physische Gewalt ihres Vaters – im Gegensatz zu ihren Geschwistern – weitestgehend bestritt, den Vorfall vom 2.8.2014 zwischen dem Beschuldigten und K.________. Sie schilderte, der Beschuldigte, K.________ und sie seien am 2.8.2014 auf der Terrasse gesessen. Dann habe es Streit zwischen dem Beschuldigten und K.________ gegeben und sie seien ins Studio gegangen. Der Beschuldigte sei weggegangen. Sie habe das Gefühl gehabt, er werde ein Messer holen, daher sei sie mit K.________ hinausgegangen. Der Beschuldigte sei wiedergekommen und habe am Hosenbund ein Messer gehabt.