Er sei wieder in den Garten gegangen und habe K.________ mit dem Messer bedroht. Sie habe die Polizei alarmiert. K.________ habe fliehen können (pag. 235 f., Z. 407 ff.; vgl. auch pag. 254, Z. 505 ff.). Sie hätten zuvor nichts gesagt, weil der Beschuldigte so dominant gewesen sei und sie Angst vor ihm gehabt hätten (pag. 236, Z. 429 ff.). Am 2.8.2014 sei das