215, Z. 274 ff.). Auf Frage, warum sie nicht früher zur Polizei gegangen sei, erklärte E.________, sie habe immer Angst und Schamgefühle gehabt. Der Vorfall vom 2.8.2014 sei der Auslöser für ihre Anzeige gewesen. So gehe es nicht mehr weiter (pag. 219, Z. 113 ff.). Sie sei am fraglichen Tag nicht zu Hause gewesen. Sie wisse nur, dass der Beschuldigte ein Messer gehabt und herausgezogen habe. Er habe dieses aus dem Tresor im Schlafzimmer genommen (pag. 222, Z. 217 ff.). Auch C.________ erwähnte bei ihren Einvernahmen den Vorfall vom 2.8.2014. Sie habe damals wirklich das Gefühl gehabt, der Beschuldigte werde seine Drohungen in die Tat umsetzen (pag. 230, Z. 150 f.).