17 rer Mutter seien sie nun bereit, den Beschuldigten anzuzeigen (pag. 324 f.; betreffend den Vorfall vom 2.8.2014 wurde allerdings nie eine Strafuntersuchung eröffnet). In den darauf folgenden Einvernahmen führte D.________ aus, der Vorfall vom 2.8.2014 habe sie dazu gebracht, den Beschuldigten anzuzeigen. Sie sei an diesem Tag nicht zu Hause gewesen. Ihre Mutter C.________ habe ihr jedoch davon erzählt. Der Beschuldigte habe in seinem Zimmer einen Safe. Niemand wisse, was darin sei. Er sei aus dem Zimmer gekommen und habe ein Messer in der Hand gehabt.