Nach einigen Wortwechseln habe der Beschuldigte in der Küche ein Messer behändigt und dieses in den Händen gehalten. Zu einer Bedrohung sei es nie gekommen. C.________ habe eine Angstattacke gehabt, weil sie vor 15 Jahren von ihrem Ehemann mit einem Messer verletzt worden sei. Daher habe sie die Polizei alarmiert. Am 13.8.2014 habe sich D.________ erneut bei der Polizei gemeldet und angegeben, in Absprache mit ih-