In seiner oberinstanzlichen Einvernahme erklärte der Beschuldigte, die Therapie bei Dr. O.________ bringe ihm sehr viel. Er spreche mit ihr über viele verschiedene Themen, u.a. über die Familie, die Zukunft, warum seine Frau ihn nicht in Ruhe lasse, bei ihm vorbeikomme und telefoniere (pag. 930, Z. 4 ff.). C.________ habe mehrmals versucht ihn telefonisch zu erreichen. Als Beleg dafür zeigte er der Kammer die Anrufliste auf seinem Handy. Dabei waren verschiedene unbekannte und anonyme Anrufe, vier Anrufe unter der Nummer ________ und ein entgangener Videoanruf von C.________ zu sehen (pag. 930, Z. 25 ff.).