Sie könne sich keine Scheidung vorstellen, daher sei sie nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen. Der Beschuldigte wolle die Scheidung nur, weil er meine, so eine IV-Rente zu erhalten (pag. 925, Z. 35 ff.). Sie habe es nie über das Herz gebracht, einen Antrag für ein Kontaktverbot zu stellen. Das sei vom Gericht gekommen. Sie akzeptiere das jedoch (pag. 926, Z. 27 ff.). Sie habe nicht von Anfang an die Wahrheit gesagt, das belaste sie. Er reagiere extrem, wenn sie die Wahrheit sage und er fühle sich im Recht, wenn sie seine Sachen vertusche (pag. 926, Z. 38 ff.).