Der Beschuldigte habe die Kinder und sie beschimpft und geschlagen. Sie hätten keinen Widerstand leisten dürfen (pag. 924, Z. 38 ff.). Der Beschuldigte habe sie bedroht. Wenn es ihm nicht gut gegangen sei, habe sie sich in Acht nehmen müssen. Er habe gesagt, er werde ihr den Kopf abschneiden und er werde nicht sterben ehe er 200-300 Leute und sie umgebracht habe (pag. 926, Z. 8 ff.). Es sei ihr Wunsch, dass die Familie zusammenbleibe und sie habe immer noch Gefühle für ihren Mann (pag. 925, Z. 14 ff.). Sie könne sich keine Scheidung vorstellen, daher sei sie nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen.