Sie sei zu Besuch gewesen im H.________. Nach dem Vorfall von August 2014 habe sie ihren Vater nie mehr gesehen (pag. 919, Z. 25 ff.). Zu ihrer Mutter habe sie Kontakt (pag. 919, Z. 30). Ihre Mutter habe Kontakt zum Beschuldigten gehabt. Sie habe mit ihm telefoniert. Das habe sie jedoch von der Polizei erfahren. Ihre Mutter habe ihr nicht sagen können, warum sie das gemacht habe (pag. 920, Z. 26 ff.). Der Beschuldigte habe sie bedroht (pag. 919, Z. 33), auf eine «gruusige Art» (pag. 919, Z. 36). Er habe ihr gesagt, dass er sie oder ihre Mutter umbringen werde. Sie habe immer Angst davor gehabt, dass er das machen werde.