911, Z. 10 ff.). Es hätten alle Familienmitglieder gewusst, dass der Beschuldigte wieder zu Hause gewohnt habe (pag. 911, Z. 18 ff.). Sie hätten der Polizei nichts gesagt, weil sie einerseits gewusst hätten, dass es nicht funktioniere. Andererseits sei es ihr Vater, den man irgendwie brauche. Seine Mutter habe es vorgezogen, dass der Beschuldigte wieder zu Hause sei (pag. 911, Z. 25 ff.). Er habe das nicht gemeldet, weil er nicht noch überflüssig Öl ins Feuer habe giessen wollen. Sie hätten immer versucht, einen guten Weg zu finden und hätten bereits genügend Probleme gehabt (pag. 911, Z. 32 ff.).