Das Kontaktverbot erachte er als sinnvoll. Als er einen Sprachaufenthalt in Q.________ gemacht habe, habe er sich täglich um seine Mutter gesorgt und drei Mal pro Tag mit ihr telefoniert, um sich zu versichern, dass nichts geschehen sei. Zwar sei sein Vater damals in Untersuchungshaft gewesen. Aber er habe dennoch immer Angst gehabt, dass der Vater nach Hause gehe und versuche, seine Mutter umzubringen. Denn der Beschuldigte sei der Meinung, es sei alles ihre Schuld (pag. 909, Z. 30 ff.). Er habe noch heute Angst. Er wisse nie, ob sein Vater Rachepläne schmiede. Aufgrund des Kontaktverbots wisse er, dass sein Vater zumindest nicht nach Hause gehen dürfe (pag. 909, Z. 45;