Vielleicht habe der Beschuldigte gewusst, dass er sich nun auch zur Wehr setzen könne. Zudem habe er immer versucht, sich so zu verhalten, dass er den Beschuldigten nicht verärgere. Das habe nicht immer funktioniert. Sie seien auch oft aus Angst im Zimmer geblieben. Die Schläge hätten zwar aufgehört, die Angst sei aber immer noch da (pag. 909, Z. 11 ff.). Er leide noch heute unter seiner Kindheit – wie solle man nicht darunter leiden, nach allem was geschehen sei (pag. 909, Z. 23). Das Kontaktverbot erachte er als sinnvoll.