12 lebnisse seien gewesen, wenn sein Vater nicht zu Hause gewesen sei – wenn sie in Frieden und Ruhe hätten leben können (pag. 908, Z. 39). Der Beschuldigte habe D.________ und ihn geschlagen, wenn ihm irgendetwas nicht gepasst habe, wenn es nicht nach seinen Vorstellungen gegangen sei oder ihm jemand widersprochen habe (pag. 908, Z. 44 f.). Als er sechs oder sieben Jahre alt gewesen sei, habe er einmal auf der Terrasse mit einem Ball gespielt. Deswegen sei sein Vater aufgewacht und habe ihn verprügelt.