Sie musste während fünf Tagen in Spitalpflege bleiben. Gemäss Urteil des Obergerichts waren keine bleibenden organischen Schäden zu erwarten, jedoch war damit zu rechnen, dass die Narben (u.a. im Gesicht) immer sichtbar bleiben werden (vgl. Vorakten pag. 783). Der Beschuldigte war von Anfang an geständig, schwächte die Tat jedoch im Verlauf des Verfahrens immer mehr ab. Er schob die Schuld an der Tat bzw. der fraglichen Konfliktsituation vom 28.3.1999 seiner Frau zu. Seiner Ansicht nach verweigerte sie sich ihm in ungerechtfertigter Weise sexuell, entfremdete ihm gegenüber die Kinder und sie habe ihn «kaputt» machen wollen bzw. ihn generell nicht mehr respektiert.