Daraufhin ging der Beschuldigte mit Fäusten auf seine blutend am Boden liegende Ehefrau los. C.________ gelang schwerverletzt die Flucht (vgl. Vorakten pag. 759 f.). Der Beschuldigte beging die Tat in Anwesenheit seiner beiden Kinder L.________ (zum Tatzeitpunkt 11 Jahre alt) und E.________ (zum Tatzeitpunkt 9 Jahre alt; vgl. Vorakten pag. 783). Es ist lediglich glücklichen Umständen zu verdanken, dass C.________ den fraglichen Vorfall überlebte (vgl. Vorakten pag. 769). Sie musste während fünf Tagen in Spitalpflege bleiben.