und E.________) aus dem Haus. Um zu hören, was der Beschuldigte ihrem Bruder am Telefon sagte, liess sie die Wohnungstüre einen Spalt offen, woraufhin der Beschuldigte sie an ihrer Jacke packte und ins Wohnzimmer bzw. in die Küche zerrte. Daraufhin stach er mit einem Küchenmesser sieben Mal in das Gesicht, den Hals, den Rücken und die oberen Gliedmassen von C.________ ein (vgl. Vorakten pag. 747; pag. 757). Das Küchenmesser brach im Verlauf der Stecherei zwei Mal ab. Letztlich fiel es dem Beschuldigten aus der Hand bzw. er warf es nach sieben heftigen Stichen weg. Daraufhin ging der Beschuldigte mit Fäusten auf seine blutend am Boden liegende Ehefrau los.