Sie schloss sich danach wieder mit ihren Kindern im Schlafzimmer ein (vgl. Vorakten pag. 747). Der Beschuldigte bedrohte C.________ anlässlich eines Telefongesprächs mit deren Bruder (er forderte diesen auf, C.________ abzuholen, ansonsten werde er sie umbringen) sowie während er an die Schlafzimmertüre klopfte und forderte, sie solle die Türe öffnen, mehrmals mit dem Tod (vgl. Vorakten pag. 747; pag. 757). Während der Beschuldigte mit seinem Schwager telefonierte, schlich sich C.________ mit ihren beiden älteren Kindern (L.________ und E.________) aus dem Haus.