9. Vorfall vom 28.3.1999 Der Beschuldigte wurde mit Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 3.8.2000 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, begangen am 28.3.1999 in H.________ zum Nachteil von C.________ schuldig gesprochen und zu vier Jahren Zuchthaus und einer fünfjährigen Landesverweisung mit Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt (vgl. Vorakten pag. 739 ff.). Gemäss Beweisergebnis dieses Urteils wachte der Beschuldigte am Morgen des 28.3.1999 auf und schlug seine Frau, während diese das jüngste Kind