Ab einem bestimmen Moment sprach sie nicht mehr mit ihrem Vater. Damit gefährdete er ihre psychische und körperliche Gesundheit sowie die seelische Entwicklung. Bei seiner Handlungsweise nahm A.________ dies in Kauf. Privatklägerin: D.________ (Zivilklage: unbestimmt) 1.2. In der Zeit vom 13.01.2010 - 18.08.2014 in H.________, z.N. G.________, geb. ________1999