5. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 8.2.2017 Mit Verfügung vom 8.2.2017 stellte die Staatsanwaltschaft Region Oberland das Verfahren gegen den Beschuldigten in Anwendung von Art. 319 Abs. 1 Bst. a und Bst. d StPO wie folgt ein (pag. 617 ff.): Das Verfahren wegen sexueller und körperlicher Gewalt zum Nachteil von C.________ (Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, mehrfach begangen in der Zeit von ca. 2003 bis ca. August 2013;