738) in Rechtskraft erwachsen. Von der Kammer zu überprüfen sind damit die Schuldsprüche wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht zum Nachteil von D.________ und G.________, wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung zum Nachteil von D.________ und G.________, wegen Drohung zum Nachteil von E.________ und C.________ und wegen Beschimpfung zum Nachteil von D.________ – alles mehrfach begangen – sowie die Sanktion (Ziff. II des erstinstanzlichen Dispositivs, pag. 738 f.) inkl. Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. III des erstinstanzlichen Dispositivs, pag. 740) und die Verfügungen (Ziff.