904). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21.8.2018 erfolgten die Einvernahmen der Strafklägerinnen D.________ (pag. 913 ff.), E.________ (pag. 918 ff.) und C.________ (pag. 923 ff.), des Zeugen G.________ (pag. 906 ff.) und des Beschuldigten (pag. 929 ff.). Der Beschuldigte reichte ferner das Schreiben von Rechtsanwältin I.________ betreffend das Scheidungsverfahren ein (pag. 942).