2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 13.9.2017 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 15.9.2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 745). Mit Berufungserklärung vom 17.1.2018 beschränkte Rechtsanwalt B.________ die Berufung auf die Schuldsprüche nach Ziff. II des erstinstanzlichen Dispositivs und die Sanktion nebst Kosten- und Entschädigungsfolgen.