Für die Dauer der ambulanten Behandlung wird gemäss Art. 63 Abs. 2 StGB Bewährungshilfe angeordnet. Für die Dauer der ambulanten Behandlung wird A.________ als Weisung gemäss Art. 63 Abs. 2 StGB untersagt, mit seinen Kindern E.________, geb. ________1989, D.________, geb. ________1995 und G.________, geb. ________1999, sowie seiner Ehefrau C.________, geb. ________1963, persönlich, schriftlich, telefonisch, über elektronische Medien oder auf irgendeine andere Weise direkt oder über Dritte Kontakt aufzunehmen (Kontaktverbot);