6. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Unverzüglich mitzuteilen: - der Vorinstanz - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern - der Justizvollzugsanstalt Thorberg - dem Bundesamt für Polizei (nur Dispositiv) - dem Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (Dispositiv; Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Staatssekretariat für Migration (nur Dispositiv)