1. Zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 23. Januar 2017. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie die Dauer des vorzeitigen Strafantritts von 560 Tagen (10. Februar 2017 bis am 23. August 2018) werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 3. Es wird eine Landesverweisung von 10 Jahren ausgesprochen.