42 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 8. Dezember 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als a. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der Vergewaltigung, angeblich begangen am 28./29. Januar 2017 in Ittigen z.N. von F.________; 2. von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung und der mehrfachen versuchten sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 28./29. Januar 2017 in Ittigen z.N. von F.________;