23. Bemessung der Busse wegen Betäubungsmittelkonsum Die VBRS-Richtlinien empfehlen für den erstmaligen Drogenkonsum von harten Drogen während kurzer Zeitspannen eine Busse ab CHF 200.00 (S. 25). Der Beschuldigte hat während rund acht Monaten Kokain und auch Haschisch konsumiert. Es liegt kein Bagatellfall mit geringem Verschulden vor. Der Beschuldigte ist vorbestraft und überwiegend geständig. Die Kammer sieht sich in Anbetracht sämtlicher Tat- und Täterkomponenten nicht veranlasst, von der durch die Vorinstanz ausgesprochenen Busse von CHF 600.00 abzuweichen. Diese erscheint angemessen.