In Italien wurde er zwischen 1999 und 2004 ebenfalls bereits sechs Mal verurteilt (pag. 655 ff.). Während seines Aufenthalts in Europa scheint der Beschuldigte somit durchgehend kriminellen Tätigkeiten nachgegangen zu sein. Die vielen Vorstrafen fallen stark straferhöhend ins Gewicht. Eine Straferhöhung um die Hälfte, wie sie die Vorinstanz vornahm, erscheint der Kammer jedoch übersetzt. Eine Straferhöhung um 12 Monate, d.h. auf 48 Monate, erscheint hier angemessen. Im Übrigen ist über das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten nur bekannt, was er selbst ausgesagt hat.