Der Beschuldigte hatte Zugang zu grösseren Mengen Kokain mit ausgesprochen hohen Reinheitsgraden. Er hatte sich innerhalb des kurzen Tatzeitraums von rund zwei Monaten einen Kundenstamm aufgebaut. Der Drogenhandel scheint sein Lebensinhalt gewesen zu sein und er muss beträchtlichen organisatorischen Aufwand betrieben haben. Es war ihm möglich von seinem Lieferanten kurzfristig 100 Gramm Kokaingemisch auf einmal zu beziehen. Der Beschuldigte war folglich kein Kleindealer, der sich zur Finanzierung des Eigenkonsums ein wenig dazu verdiente.