47 StGB). Der Beschuldigte hat mit seinem Handeln dabei mitgewirkt, ein hohes Gefährdungspotential für eine Vielzahl von Menschen zu realisieren. Er hat über zwei Monate hinweg intensiv mit Kokain gehandelt. Er hat mehrmals Kokain erworben und eine unbekannte aber anhand der Indizien grosse Anzahl von Verkaufsgeschäften abgewickelt. Die Kammer erachtet eine Strafe von 32 Monaten der Schwere der Verletzung oder der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts als angemessen. 18.1.2 Verwerflichkeit des Handelns Der Beschuldigte hatte Zugang zu grösseren Mengen Kokain mit ausgesprochen hohen Reinheitsgraden.