Anschliessend zieht es von dieser hypothetischen Gesamtstrafe die im früheren Urteil ausgesprochene Grund- oder Einsatzstrafe ab. Die Zusatzstrafe für das neu zu beurteilende Delikt bildet somit rechnerisch die Differenz zwischen der hypothetischen Gesamtstrafe und der Einsatz- oder Grundstrafe. Bei der retrospektiven Konkurrenz hat der Richter ausnahmsweise mittels Zahlenangaben offen zu legen, wie sich die von ihm zugemessene Strafe quotenmässig zusammensetzt. Hat das Gericht Straftaten zu beurteilen, die der Täter teils vor und teils nach einer früheren Verurteilung begangen hat (teilweise retrospektive Konkurrenz), so ist ebenfalls eine Gesamtstrafe auszufällen.