13. Widerhandlungen gegen das AuG Der Beschuldigte wurde ausserdem rechtkräftig der Widerhandlungen gegen das AuG durch mehrfache Missachtung einer Ausgrenzung schuldig erklärt (Art. 119 Ziff. 1 i.V.m. Art. 74 AuG). Es wird auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1010, S. 36 der Urteilsbegründung). IV. Strafzumessung