Erheblich ist ein Gewinn, wenn dieser den Betrag von CHF 10'000.00 erreicht (BGE 129 IV 253, E. 2.2). In subjektiver Hinsicht ist die Absicht vorausgesetzt, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Ferner muss die Bereitschaft zur VerĂ¼bung einer Vielzahl von Delikten der fraglichen Art vorliegen (FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., N. 222 zu Art. 19 BetmG).