1190 Z. 16 f.). Er habe ab Ende November, als er im Kanton Bern angekommen sei, Kokain konsumiert (pag. 1190 Z. 12 ff.). Haschisch habe er praktisch im gleichen Zeitraum konsumiert (pag. 1991 Z. 27 f.). Laut den beim Kanton Thurgau bzw. der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen edierten Akten reiste der Beschuldigte am 20. Juni 2016 rechtswidrig mit der Bahn von Frankreich herkommend in die Schweiz ein (vgl. Strafbefehl vom 29. Juni 2016). Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten, muss davon ausgegangen werden, dass er während seines gesamten Aufenthalts in der Schweiz Drogen konsumierte.