219 Z. 473 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hielt der Gerichtspräsident dem Beschuldigten vor, er habe von ca. Mai 2016 bis 10. Februar 2017 mehrfach Kokain und Haschisch konsumiert und fragte, ob dies zutreffe. Der Beschuldigte bestätigte mit «ja» (pag. 908 Z. 40 ff.). Beim Verlesen des Protokolls korrigierte er dann aber, der Konsum habe erst im November begonnen und nicht vorher (pag. 909 Z. 4 f.). In der Berufungsverhandlung vom 23. August 2018 sagte der Beschuldigte, er sei im April 2016 in die Schweiz gekommen (pag. 1190 Z. 16 f.).