Die Verteidigung verlangt jedoch eine Überprüfung des Zeitraums, in dem er dies getan haben soll. Der Beschuldigte hatte am 11. Februar 2017 gesagt, er sei seit mehr als zehn Jahren süchtig und sei seit sieben bis acht Monaten in der Schweiz (pag. 27 Z. 207 ff.). Der Beschuldigte gab dann am 24. Februar 2017 an, er sei seit Mai 2016 in der Schweiz (pag. 185 Z. 71 f.). Am 30. Mai 2017 sagte er, als er in der Schweiz angekommen sei, habe er wieder begonnen Kokain zu konsumieren und er sei seit ca. einem Jahr hier (pag. 219 Z. 473 f.).