25 (pag. 1186 Z. 6 f.) Der Beschuldigte verdiente bei seinem Verkauf also wohl wesentliche Summen dazu, um sich damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Vorinstanz ging von 400 Gramm verkauftem Kokain zu CHF 90.00 pro Gramm bei einem Einkaufspreis von CHF 60.00 pro Gramm aus und gelangte zu einem erzielten Gewinn von CHF 12‘000.00 (pag. 1009, S. 35 der Urteilsbegründung). Die Kammer ist aufgrund der variierenden Angaben zu Einkaufs- und Verkaufspreisen der Ansicht, dass sich diese nicht auf einen konkreten Betrag festsetzen lassen.