III.11.2). Wiederum zu Gunsten des Beschuldigten rechnet die Kammer mit dem tiefsten Basenwert von 72 % minus den Abweichungsbereich von 5 %, d.h. mit 67 % Reinheitsgrad. Bei einer gehandelten Drogenmenge von insgesamt 635 Gramm Kokaingemisch ergibt dies rund 425 Gramm reines Kokain. 10.7 Zum finanziellen Verdienst Auf die Frage, wie viel er mit seinen Drogengeschäften verdient habe, sagte der Beschuldigte, seine Kleider und den Konsum und das, was die Polizei ihm abgenommen habe (pag. 194 Z. 397 ff.). Der Beschuldigte befand sich im Tatzeitraum als Asylsuchender in der Schweiz.