Er musste hierfür eine nicht unerhebliche Menge an Kokain aufwenden. 100 Gramm erscheinen für den Tatzeitraum von rund zwei Monaten inklusive Verteilen ohne Gegenleistung als realistische Grösse. Weiter wurden beim Beschuldigten insgesamt 135 Gramm Kokaingemisch durch die Polizei sichergestellt. Er war in Besitz desselben und beabsichtigte dessen Weitergabe (bzgl. des am 10. Februar 2017 sichergestellten Kokains: pag. 26 Z. 162, pag. 188 Z. 187 ff.). Von dem insgesamt 700 Gramm erworbenen Kokaingemisch verbleibt somit eine Menge von 65 Gramm.