Wie bereits erwähnt, ist die zuletzt vom Beschuldigten behauptete gesamte gekaufte Menge von 180 Gramm Kokaingemisch unrealistisch. Schon aufgrund seiner Angaben zum Eigenkonsum, Verschenken von Drogen, Bestohlen werden, der Höhe der Drogenschulden und aufgrund der von der Polizei in zahlreichen Anhaltungen sichergestellten Mengen muss der Beschuldigte im Tatzeitraum von Mitte Dezember 2016 bis am 10. Februar 2017 eine wesentlich grössere Drogenmenge umgesetzt haben. Demnach ist die Aussage des Beschuldigten vom 24. Februar 2017, wonach er insgesamt 700 Gramm Kokain gekauft habe, weitaus realistischer.