Auf den Beschuldigten war sie folglich von vornherein nicht gut zu sprechen. Ausserdem befand sie sich jeweils in einem psychisch labilen Zustand, was ihre Einvernahmen schwierig gestaltete (vgl. pag. 345 ff.). Sie stellte in ihrer Einvernahme vom 14. März 2017 die Behauptung auf, der Beschuldigte habe am 28. Januar 2017 mehr als ein halbes Kilo Kokain dabei gehabt, das er ihr im Taxi gezeigt habe (pag. 427 Z. 90 ff.). Am 2. Juni 2017 sagte sie lediglich, der Beschuldigte habe «viel» Kokain und Geld dabei gehabt (pag. 445 Z. 279 und Z. 294). Auf Vorhalt bestätigte sie aber das halbe Kilo (pag. 445 f. Z. 297 ff.).