Nach Hinweis auf den Widerspruch, sagte er dann die Polizei habe nicht das ganze Geld beschlagnahmt (pag. 1190 Z. 32). Allerdings hatte der Beschuldigte bereits im Verfahren gegen ihn im Kanton Thurgau bei einer Einvernahme am 29. Juni 2016 ausgesagt, von den ca. EUR 2'000.00, die er bei der Einreise in die Schweiz bei sich gehabt habe, habe er nicht mehr viel (pag. 577). Insgesamt sind den Aussagen nach dem 24. Februar 2017 vor allem Widersprüche zu entnehmen. Die Mehrheit der Aussagen wird nicht durch andere Aussagen oder Indizien gestützt und wirkt unglaubhaft.