Im Verfahren gegen seine Drogenlieferanten in Biel wiederholte der Beschuldigte rund einen Monat später, am 22. März 2017, unter Nennung vieler Details weitgehend seine Aussagen vom 24. Februar 2017 (Akten PEN 18 235, pag. 580 ff.). Er sagte, er habe 40-50 Gramm Kokaingemisch bei «Ko» und 650 Gramm bei «Tyson» respektive D.________ und dessen Freundin erworben (Akten PEN 18 235, pag. 582 Z. 65 ff., pag. 583 Z. 120 f.). Auf diese Aussagen alleine kann zwar nicht abgestellt werden. Es ist allerdings beachtlich, dass sie für die Richtigkeit der Angaben vom 24. Februar 2017 sprechen bzw. diese nicht in Zweifel ziehen.