Die Untersuchungen der Polizei vermochten diese Schilderung weder eindeutig zu bestätigen noch zu widerlegen (pag. 114 f.). Allerdings ergibt sich aus den Akten nicht, woher der Beschuldigte eine so grosse Geldmenge gehabt haben könnte bzw. die einzige Möglichkeit wäre ein Drogenhandel in noch viel grösserem Stil, als er vom Beschuldigten in der Einvernahme vom 24. Februar 2017 eingeräumt wurde. Im Verfahren gegen seine Drogenlieferanten in Biel wiederholte der Beschuldigte rund einen Monat später, am 22. März 2017, unter Nennung vieler Details weitgehend seine Aussagen vom 24. Februar 2017 (Akten PEN 18 235, pag.