19 schuldigten er habe, manchmal bei Kollegen gewohnt und ihnen dafür Kokain als Geschenk gegeben (pag. 190 Z. 258 f.). Dies wurde auch von C.________, bei dem der Beschuldigte unterkommen war, so geschildert (pag.170 Z. 90). Gegen Schluss der Einvernahme vom 24. Februar 2017 behauptete der Beschuldigte dann, er habe am 24. Dezember 2016 im H.________ etwa 100 Gramm Kokain und CHF 18‘000.00 verteilt (pag. 198 Z. 532 ff.). Die Untersuchungen der Polizei vermochten diese Schilderung weder eindeutig zu bestätigen noch zu widerlegen (pag.