Selbst habe er 700 Gramm gekauft. Ein Teil habe er für sich genommen und den Rest verkauft (pag. 189 Z. 217). Er beschrieb auch von sich aus, wie er die Verteilung der Drogen per Taxi vornahm, nachdem ihn die Polizei kannte (pag. 191 Z. 288). So wurde er ja auch am 10. Februar 2017 in einem Taxi mit grossen Drogenmengen angehalten. Die Angaben des Beschuldigten in der Einvernahme vom 24. Februar 2017 lassen sich auch anderweitig teilweise anhand von Übereinstimmungen mit den Aussagen anderer Personen und tatsächlichen Feststellungen verifizieren. So bezeichnete der Beschuldigte zwei Personen lateinamerikanischer Herkunft aus Biel als seine Kokainlieferanten (pag. 191 f. Z. 306 ff.).